Was wir anbieten

Zwei blaue Sessel stehen in einer Ecke mit einem kleinen Tisch

So unterschiedlich die Menschen sind, die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit oder Jugend erleben mussten, und so vielschichtig das Thema ist, so verschieden sind auch die Beratungsanliegen, die an uns heran getragen werden. Wir unterscheiden im Bereich der persönlichen Beratung in:

  • Erstgespräche
  • Entlastende Gespräche
  • Überbrückungsangebote
  • Fortlaufende Beratungsangebote
  • Hilfestellung bei Anträgen auf Leistungen nach dem SER/OEG und dem Fonds Sexueller Missbrauch

Sollten Sie barrierefreie Räume für die Nutzung der Beratung benötigen, sprechen Sie uns gerne bei der Terminvereinbarung darauf an.

Erstgespräch

Im Erstgespräch wird zunächst geklärt, welches Anliegen Sie mitbringen. Einige Ratsuchende haben konkrete themenspezifische Fragestellungen oder benötigen Adressen von Therapeut*innen, Kliniken oder Rechtsanwält*innen, die sich mit dem Thema auskennen. Andere interessieren sich für die Angebote von Wildwasser Bielefeld e.V.. Es wenden sich auch Menschen an uns, die eine vage Erinnerung an einen erlebten Missbrauch haben und für sich Klarheit finden wollen.
Auch Angehörige, die mit eigenen Gefühlen der Hilflosigkeit konfrontiert sind oder erfahren möchten, wie sie im konkreten Kontakt mit der Betroffenen eine angemessene Unterstützung bieten können, suchen Beratung bei Wildwasser Bielefeld. Wir sehen es als wichtige Aufgabe an, auch das Umfeld zu unterstützen und gemeinsam nach ädaquaten Lösungsschritten und hilfreichen Vorgehensweisen zu suchen.

Entlastendes Gespräch

In einem entlastenden Gespräch in herausfordernden Zeiten geht es vor allem darum, mit Ihnen zu erarbeiten, wie Sie sich aktuell in ihrem Alltag wieder stabilisieren können. Oftmals sind vorhandene Ressourcen und Kompetenzen in der krisenhaften Situation nicht zugänglich oder anwendbar. Hilfreich ist es dann, diese „verschütteten“ Fähigkeiten und Quellen wieder zu aktivieren. Oft sind die Gespräche sehr kurzfristig erforderlich, so dass wir versuchen, möglichst zeitnah einen Termin anzubieten. Darüber hinaus überlegen wir mit Ihnen gemeinsam, auf welche sozialen Netze Sie evtl. zusätzlich zurückgreifen können.

Überbrückungsangebote

Die Wartezeiten bei niedergelassenen psychologischen Psychotherapeut*innen, die über die Krankenkassen abrechnen können, oder auf Klinikplätze liegen oft bei mehreren Monaten. Diese „Lücke“ versuchen wir zu füllen, indem wir die Möglichkeit bieten, bis zum Beginn der Therapie entlastende Gespräche zu führen und Möglichkeiten zur Stabilisierung zu erarbeiten.

Fortlaufende Beratungsangebote

Es gibt auch Personen, die sich explizit für eine fortlaufende Beratung bei Wildwasser entscheiden. Denn nicht jede*r möchte, dass lebensgeschichtliche Daten dokumentiert und an Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger weitergegeben werden. Ebenso lehnen viele es ab, dass ihr Verhalten und Erleben als psychiatrische Diagnose beschrieben werden muss, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten und sie keinen oder wenig Einfluss auf dieses Procedere nehmen können. Alle Mitarbeiter*innen, die in diesem Bereich tätig sind, haben beraterische oder therapeutische Zusatzausbildungen und die Qualität der Arbeit wird durch Supervision und regelmäßige Fort- und Weiterbildungen gewährleistet. Die Kosten müssen selbst getragen werden.

Hilfestellung bei Anträgen auf Leistungen nach SER/OEG und FSM

Wer in Deutschland Opfer einer Gewalttat geworden ist und durch die Straftat gesundheitliche Schäden entwickelt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER, vormals OEG) erhalten. Wildwasser Bielefeld e.V. bietet individuelle Beratung und Informationen zur Antragsstellung an. Mehr Informationen zum SER/OEG finden Sie hier.

Seit dem 1. Mai 2013 ist es möglich über den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) Sachleistungen wie Therapie, medizinische Leistungen oder auch Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 10.000 Euro pro Person zu beantragen. Der Fonds sieht insbesondere solche Hilfen vor, die von Krankenkassen und anderen Hilfesystemen nicht getragen werden. Geschulte Mitarbeiter*innen können offene Fragen beantworten und bei dem Bearbeiten des Antrags unterstützend zur Seite stehen. Mehr Infos zum FSM finden Sie hier.